Dr. med. Siegrun Weiß

Hals-Nasen-Ohren-Ärztin

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 Weiss - Therapie Hörgeräte

Hörgeräte

Schränkt Schwerhörigkeit Ihre Kommunikationsmöglichkeiten ein, sind hörprothetische Maßnahmen erforderlich, falls operative und medikamentöse Maßnahmen nicht in Frage kommen oder erfolglos geblieben sind. In einem solchen Fall sollte eine frühzeitige binaurale, also beidseitige, Hörgeräteversorgung vorgenommen werden.

Die frühzeitige Hörgeräteversorgung ist wichtig, um der Hörentwöhnung, also dem Verlust der Fähigkeit unseres Gehirns, Geräusche und Lärm zu verarbeiten, entgegen zu wirken. Studien haben gezeigt, dass bei Erwachsenen die frühzeitige Versorgung mit Hörgeräten die geistige Leistungsfähigkeit steigert.

Nach der Diagnose über Art, Umfang und Ort der Schwerhörigkeit und individueller Beratung über die Notwendigkeit einer Hörgeräteversorgung erhalten Sie von Ihrem HNO-Facharzt ein Rezept, eine sogenannte Hörgeräteverordnung.

Die Versorgung und Anpassung der Hörhilfe können Sie von einem Hörgeräte-Akustiker Ihrer Wahl durchführen lassen. Der Hörgeräte-Akustiker führt ebenfalls mehrere Hörtestungen mit Ihnen durch und klärt in einem ausführlichen Gespräch, welche Hörsituationen für Sie wichtig sind.

Die Wahl des richtigen Hörsystems aus über 1500 zugelassenen Hörgeräten ist nicht immer einfach. So sollte jeder Betroffene mehrere Hörgeräte jeweils für mindestens eine Woche unter Alltagsbedingungen testen. Jeder Akustiker bietet, auch ohne dass Sie nachfragen, Hörgeräte an, die eigenanteilsfrei sind, also bis auf die Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Zusätzlich können Hörgeräte in allen Preislagen und Zuzahlungen getestet werden. Vor der endgültigen Entscheidung für ein Hörsystem sollten mindestens drei unterschiedliche Hörgeräte ausprobiert werden. Ein solches Vorgehen, die sogenannte vergleichende Hörgeräteanpassung, ist Standard. Weiterhin sollte Ihr Akustiker Zeit und Sorgfalt darauf verwenden, die Geräte im Laufe der Zeit zur Eingewöhnung langsam an Ihre individuellen Hörgewohnheiten anzupassen. Dieses Vorgehen nennt man gleitende Hörgeräteanpassung. Auch das ist Standard.

Die Lebensdauer von Hörgräten beträgt ungefähr fünf bis sieben Jahre. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen, wenn Sie sich für ein Hörsystem entscheiden, nicht nur die reinen Kosten für das Gerät sondern auch eine Pauschale für Reparaturen in diesem Zeitraum und für die Nachbetreuung durch den Hörgeräteakustiker. Somit fallen in der Regel innerhalb der nächsten fünf bis sieben Jahre für Sie keine weiteren Kosten für Reparaturen und Serviceleistungen, wie Erklärungen zur Handhabung der Hörgeräte, Reinigung, Erneuerung oder Bearbeitung der Ohrpassstücke, Wechsel von Batterie und Schallschlauch oder das Nachjustieren der Geräte an. Die Kosten für die Batterien zahlen die Krankenkassen meistens nicht. Trotzdem fragen Sie, um sicher zu gehen, bei Ihrem Hörgeräteakustiker nach, bevor Sie sich für ein Hörgerät entscheiden, ob Ihnen nicht doch in Zukunft zusätzliche Kosten entstehen können.

Nach der Hörgeräteanpassung testet der HNO-Facharzt, ob das Sprachverständnis mit den Hörgeräten besser geworden ist und berät Sie, wenn Probleme auftreten. Gibt es Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Akustiker oder entspricht das Hörergebnis mit den neuen Hörgeräten nicht Ihren Erwartungen oder den Erwartungen Ihres Arztes, kann Ihr HNO-Arzt klären, wo das Problem liegt und Rücksprache mit Ihrem Akustiker nehmen. Dann besteht immer noch die Möglichkeit das Hörsystem zurückzugeben und einen neuen Anlauf mit anderen Geräten zu machen. Deswegen ist die Hörgeräteüberprüfung durch den HNO-Facharzt für Sie von entscheidender Wichtigkeit, auch wenn nicht mehr alle Krankenkassen diese Überprüfung durch den HNO-Facharzt verlangen. Bringen Sie zu dieser Hörgeräteüberprüfung, die nach ungefähr drei wöchiger Tragezeit der Hörgeräte durchgeführt wird, die Hörgeräteverordnung, die Sie anfangs von Ihrem HNO-Facharzt erhalten haben, wieder mit, nachdem die Rückseite von Ihrem Akustiker ausgefüllt worden ist.

Wenn Sie schon Hörgeräte tragen und der Wunsch nach neuen Hörsystemen besteht, haben Sie nach sechs Jahren oder, wenn sich Ihr Gehör verschlechtert hat, einen Anspruch auf neue Geräte. Besprechen Sie diesen Wunsch mit Ihrem HNO-Arzt, der dann eine neue Hörgeräteverordnung ausstellen kann.